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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Entfernungspauschale – worauf muss ich achten, damit die längere Strecke ansetzbar ist?

Wie bekommt ihr es hin, dass ihr als Fahrstrecke zur eurer Arbeit die längere angeben könnt? Das verrate ich euch – aber seid vorgewarnt: das wird nicht so einfach!