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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Kürzere Nutzungsdauer von Immobilien nachweisen (wesentliche Tipps)

Wenn Ihr eine Immobilie erwerbt, sagt das Finanzamt, dass ihr diese auf 45 oder 50 Jahre abzuschreiben habt. Das muss aber nicht sein, sagt der BFH!
Wie ihr vorgehen und was ihr beachten müsst, wenn ihr eure Immobilie kürzer abschreiben wollt, verrate ich euch in diesem Beitrag!