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Entlastungsprämie, Krisenbonus: Warum der Bundesrat Nein gesagt hat und warum von „Steuermindereinnahmen“ vorschnell gesprochen wurde
Die Entlastungsprämie, Krisenbonus klang zunächst nach einer einfachen und guten Idee: Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 1.000 Euro zusätzlich zahlen können, und zwar steuerfrei und sozialversicherungsfrei. In Zeiten steigender Preise wäre das für viele Beschäftigte eine spürbare Hilfe gewesen.
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Inhaltsverzeichnis
- Was ursprünglich geplant war
- Warum die Entlastungsprämie, Krisenbonus im Bundesrat gescheitert ist
- Warum die Diskussion um „Steuermindereinnahmen“ schief klingt
- Die Zahl von 2,8 Milliarden Euro: groß, aber was bedeutet sie wirklich?
- Wer hätte an der Lohnsteuer überhaupt mitverdient?
- Wer bei der Entlastungsprämie, Krisenbonus leer ausgegangen wäre
- Das Gedankenexperiment: War der Staat wirklich der Verlierer?
- Warum politische Sprache in Steuerthemen so wichtig ist
- Was das für Arbeitgeber jetzt praktisch bedeutet
- Unterm Strich: gute Idee, schlechte Abstimmung, fragwürdiges Wording
- FAQ zur Entlastungsprämie, Krisenbonus
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Dann kam das politische Nein. Der Bundesrat hat den Plan gestoppt. Und plötzlich standen Begriffe wie 2,8 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen im Raum. Das klingt dramatisch. Aber wenn man etwas genauer hinschaut, merkt man schnell: So einfach ist die Sache nicht.
Genau deshalb lohnt es sich, die Entlastungsprämie, Krisenbonus einmal sauber auseinanderzunehmen. Was war überhaupt geplant? Warum ist das Gesetz gescheitert? Wer hätte davon profitiert und wer gerade nicht? Und was ist eigentlich von der Formulierung „Steuerausfälle“ zu halten?
Was ursprünglich geplant war
Die Idee hinter der Entlastungsprämie, Krisenbonus war im Kern schnell erklärt: Arbeitgeber sollten ihren Arbeitnehmern bis zu 1.000 Euro zusätzlich zum Lohn zahlen dürfen. Diese Zahlung sollte weder mit Lohnsteuer noch mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.
Wichtig ist dabei das Wort zusätzlich. Genau an dieser Stelle liegt ein entscheidender Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht.
Es war nicht so gedacht, dass ein bestehendes Gehalt einfach umetikettiert wird. Also nicht nach dem Motto:
- bisher 3.000 Euro Brutto
- künftig 2.000 Euro normaler Arbeitslohn
- plus 1.000 Euro steuerfreier Krisenbonus
So sollte es gerade nicht funktionieren. Die geplante Entlastungsprämie, Krisenbonus hätte nur dann gegriffen, wenn der Arbeitgeber tatsächlich on top gezahlt hätte. Auf der Lohnabrechnung wäre der Bonus also zusätzlich ausgewiesen worden und unten netto angekommen.
Für Beschäftigte wäre das attraktiv gewesen. Für Arbeitgeber auch, zumindest für die, die sich eine solche Zahlung wirtschaftlich leisten können. Denn wenn 1.000 Euro steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, kommen diese 1.000 Euro beim Arbeitnehmer eben auch wirklich an.
Warum die Entlastungsprämie, Krisenbonus im Bundesrat gescheitert ist
Der springende Punkt liegt im Gesetzgebungsverfahren. Nicht jedes Gesetz läuft gleich.
Man muss unterscheiden zwischen:
- nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen
- zustimmungsbedürftigen Gesetzen
Bei einem einfachen Gesetz reicht im Grundsatz die Entscheidung des Bundestags. Bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz muss zusätzlich der Bundesrat zustimmen.
Und genau da lag das Problem. Bei der geplanten Entlastungsprämie, Krisenbonus ging es um Lohnsteuer und damit um Steueranteile, die nicht nur den Bund betreffen. Auch Länder und Gemeinden hängen an diesem Aufkommen mit drin. Wenn deren Einnahmen berührt werden, müssen sie sauber eingebunden werden.
Offenbar war genau das nicht ausreichend passiert. Die Länder fühlten sich nicht richtig abgeholt. Der Versuch, das Thema noch kurzfristig von der Tagesordnung zu nehmen, hat am Ende nichts mehr geändert. Im Bundesrat wurde der Entwurf abgelehnt.
Das Bemerkenswerte daran: Es ging nicht nur um parteipolitisches Taktieren. Die Ablehnung kam nicht nach dem Muster „die einen dafür, die anderen dagegen“, sondern mit einem gemeinsamen Signal der Länder: So geht das nicht, wenn unsere Einnahmen betroffen sind und wir vorher nicht ordentlich eingebunden wurden.
Warum die Diskussion um „Steuermindereinnahmen“ schief klingt
Spannend wurde es bei der Sprache. Denn nach außen wurde schnell kommuniziert, die Entlastungsprämie, Krisenbonus hätte zu Steuermindereinnahmen oder gar Einnahmeverlusten geführt.
Das klingt nach Geld, das dem Staat sicher zugestanden hätte und das nun verloren ginge. Genau das ist aber der Punkt, an dem man genauer hinsehen muss.
Wenn von einem Verlust gesprochen wird, müsste es diese Einnahme vorher überhaupt gegeben haben. Bei der geplanten Regelung war das aber keineswegs sicher.
Denn:
- Kein Arbeitgeber war verpflichtet, die 1.000 Euro zu zahlen.
- Viele Arbeitgeber hätten das vielleicht getan, viele aber eben auch nicht.
- Die Zahlung sollte zusätzlich erfolgen und nicht durch Umwandlung von bestehendem Lohn.
Genau deshalb ist die Formulierung von „Steuerausfällen“ mindestens erklärungsbedürftig. Wenn ein Arbeitgeber den Bonus gar nicht gezahlt hätte, hätte es auch keine steuerpflichtige Zahlung gegeben, auf die der Staat verzichten würde. Anders gesagt: Man kann schwer von einem Verlust sprechen, wenn die behauptete Einnahme vorher gar nicht real vorhanden war.
Nur in einem anderen Modell wäre der Begriff näherliegend gewesen. Nämlich dann, wenn bestehender steuerpflichtiger Lohn in steuerfreien Bonus umgewandelt worden wäre. Das war aber gerade nicht der Plan.
Bei einem Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Brutto bleibt es also ohne Bonus bei 3.000 Euro steuerpflichtigem Arbeitslohn. Und wenn es den Bonus nur zusätzlich gegeben hätte, dann war die Alternative eben nicht automatisch „1.000 Euro normal versteuern“, sondern oft schlicht: Es wird gar nichts zusätzlich gezahlt.
Die Zahl von 2,8 Milliarden Euro: groß, aber was bedeutet sie wirklich?
In der Debatte tauchte die Zahl von 2,8 Milliarden Euro auf. Diese Summe wurde als Steuermindereinnahme beschrieben.
Auch hier gilt: Die Zahl wirkt gewaltig, aber sie suggeriert mehr Sicherheit, als tatsächlich da war. Denn sie basiert letztlich auf der Annahme, dass die geplante Entlastungsprämie, Krisenbonus im großen Umfang gezahlt worden wäre und dass auf diese Beträge ansonsten Steuern angefallen wären.
Gerade diese Annahme ist aber nicht selbstverständlich. Arbeitgeber hätten den Bonus freiwillig gezahlt. Manche hätten es gemacht, andere nicht. Einige hatten es bereits fest eingeplant, andere waren wirtschaftlich überhaupt nicht dazu in der Lage.
Deshalb ist die Zahl politisch wirksam, aber in der Sache nur dann sinnvoll, wenn man auch dazusagt, auf welchen Annahmen sie beruht.
Wer hätte an der Lohnsteuer überhaupt mitverdient?
Ein weiterer wichtiger Punkt: Lohnsteuer ist kein exklusives Bundeseinkommen. Wenn über die Entlastungsprämie, Krisenbonus gesprochen wird, muss man auch verstehen, wer vom Steuerkuchen überhaupt welches Stück bekommt.
Die Verteilung wurde im Gespräch grob so eingeordnet:
- Bund: etwa 42,5 Prozent
- Länder: etwa 42,5 Prozent
- Gemeinden und Kommunen: etwa 15 Prozent
Wenn also mit hypothetischen Mindereinnahmen gerechnet wird, dann betrifft das nicht nur den Bund. Auch Länder und Gemeinden wären beteiligt. Genau deshalb ist ihre Zustimmung bei solchen Vorhaben eben keine Formsache.
Rechnet man die 2,8 Milliarden Euro weiter, dann wären auf die Länder grob rund 1,19 Milliarden Euro entfallen. Das erklärt zumindest, warum dort genau hingeschaut wird. Es erklärt aber noch nicht, ob man den Begriff „Verlust“ sprachlich so unkritisch verwenden sollte.
Wer bei der Entlastungsprämie, Krisenbonus leer ausgegangen wäre
So attraktiv die Idee für viele Beschäftigte auch gewesen wäre, sie hatte von Anfang an blinde Flecken.
1. Menschen ohne Arbeitgeber
Wer keinen Arbeitgeber hat, hätte von diesem Modell nichts gehabt. Das betrifft zum Beispiel Gruppen, die gerade nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis stehen. Für sie hätte es aus dieser Regelung heraus keine 1.000 Euro gegeben.
2. Beschäftigte bei wirtschaftlich schwachen Arbeitgebern
Auch nicht jeder Arbeitgeber hätte die Entlastungsprämie, Krisenbonus überhaupt zahlen können. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist der Wunsch, Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun, oft größer als der finanzielle Spielraum.
Das heißt: Selbst wenn das Gesetz gekommen wäre, hätte die Entlastung nicht automatisch flächendeckend alle erreicht.
3. Arbeitgeber, die schon zugesagt oder fest damit geplant hatten
In der Praxis kam noch etwas dazu. Viele Unternehmen hatten das Thema bereits aufgegriffen. Es gab Rückfragen von Mandanten, ob die 1.000 Euro nun kommen und ob man sie vielleicht zahlen sollte. Manche hatten die Zahlung innerlich schon eingeplant, aus sozialer Verantwortung oder schlicht als Signal an die Belegschaft.
Mit dem Nein aus dem Bundesrat kam dann die unschöne Rolle rückwärts. Plötzlich musste erklärt werden, warum die angekündigte oder angedachte Zahlung so nicht möglich ist.
Und das kann teuer werden. Denn wenn ein Arbeitgeber nun trotzdem 1.000 Euro netto mehr beim Arbeitnehmer ankommen lassen will, reicht es eben nicht, einfach 1.000 Euro brutto zu zahlen. Dann greifen Steuer und Sozialversicherung, und der Arbeitgeber muss deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Das Gedankenexperiment: War der Staat wirklich der Verlierer?
Besonders interessant wird es, wenn man die Sache einen Schritt weiterdenkt.
Nehmen wir an, die Entlastungsprämie, Krisenbonus wäre beschlossen worden. Nehmen wir weiter an, viele Arbeitgeber hätten sie tatsächlich gezahlt. Dann hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.000 Euro mehr zur Verfügung gehabt.
Was passiert mit zusätzlichem Geld? Ein Teil davon wird erfahrungsgemäß ausgegeben. Und sobald konsumiert wird, spielt die Umsatzsteuer mit.
Ein einfaches Beispiel:
- Ein Mitarbeiter erhält 1.000 Euro zusätzlich netto.
- Er geht damit in ein Geschäft und kauft etwa ein neues Notebook.
- In diesem Kaufpreis steckt Umsatzsteuer.
- Diese Umsatzsteuer führt der Händler wieder an den Staat ab.
Natürlich gilt das nicht in jedem Einzelfall. Es gibt umsatzsteuerfreie Leistungen, etwa bestimmte ärztliche Leistungen, und es gibt Käufe im Ausland. Aber für den normalen Konsum gilt: Wer Geld ausgibt, löst regelmäßig auch wieder Steueraufkommen aus.
Der Gedanke dahinter ist wichtig: Selbst wenn man bei der Lohnsteuer einen Verzicht annimmt, könnte ein Teil des Geldes über Konsum und Umsatzsteuer wieder beim Staat landen. Hinzu käme der Effekt auf die Wirtschaft. Zusätzliche Kaufkraft kann Nachfrage erzeugen. Nachfrage belebt Handel und Dienstleistungen.
Deshalb ist die Behauptung, der Staat verliere einfach nur, zu kurz gegriffen. Man müsste eigentlich umfassender fragen:
- Wie viele Arbeitgeber hätten tatsächlich gezahlt?
- Wie viel davon wäre in den Konsum geflossen?
- Wie viel Umsatzsteuer wäre dadurch wieder entstanden?
- Wie stark wäre die wirtschaftliche Aktivität angekurbelt worden?

Warum politische Sprache in Steuerthemen so wichtig ist
Gerade im Steuerrecht macht Sprache unglaublich viel aus. Wörter wie Entlastung, Steuerausfall, Mindereinnahme oder Bonus erzeugen sofort Bilder im Kopf. Und diese Bilder wirken oft stärker als die eigentliche Konstruktion dahinter.
Bei der Entlastungsprämie, Krisenbonus sieht man das sehr deutlich. Nach außen hört sich das schnell so an:
- Der Staat wollte helfen.
- Die Länder haben blockiert.
- Dadurch wurden Milliarden gesichert.
So einfach ist es aber nicht. Es ging auch um Zuständigkeiten, um fehlende Abstimmung und um die Frage, ob man hypothetische Steuerströme schon als reale Verluste verkaufen darf.
Deshalb lohnt sich gerade bei solchen Schlagzeilen immer ein zweiter Blick. Nicht jede Zahl ist falsch. Aber viele Zahlen sind ohne Kontext missverständlich.
Was das für Arbeitgeber jetzt praktisch bedeutet
Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden etwas Gutes tun wollten, ist das Ergebnis ernüchternd. Die ursprünglich gedachte steuer- und beitragsfreie Lösung ist an dieser Stelle gescheitert.
Praktisch bedeutet das:
- Die geplante Entlastungsprämie, Krisenbonus kann in dieser Form nicht genutzt werden.
- Bereits intern angedachte Zusagen sollten sorgfältig geprüft werden.
- Wenn trotzdem gezahlt werden soll, muss geprüft werden, wie die Zahlung lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.
- Wer 1.000 Euro netto beim Arbeitnehmer erreichen will, muss regelmäßig mehr als 1.000 Euro brutto einsetzen.
Gerade wenn gegenüber Mitarbeitenden schon Erwartungen entstanden sind, braucht es jetzt saubere Kommunikation. Nichts ist unangenehmer als eine gut gemeinte Ankündigung, die hinterher nur noch mit viel Erklärungsaufwand zurückgenommen werden kann.
Unterm Strich: gute Idee, schlechte Abstimmung, fragwürdiges Wording
Die Entlastungsprämie, Krisenbonus war als schnelle Hilfe gedacht. Für viele Arbeitnehmer hätte sie tatsächlich spürbar helfen können. Für manche Arbeitgeber war sie ein ernsthaft geplanter Beitrag in schwierigen Zeiten.
Gescheitert ist das Ganze nicht daran, dass die Idee völlig absurd gewesen wäre. Gescheitert ist sie vor allem an der politischen und föderalen Realität: Wer in die Verteilung von Lohnsteuer eingreift, muss Bund, Länder und Gemeinden mitdenken. Und wer zustimmungsbedürftige Gesetze macht, sollte vorher auch die nötigen Gespräche führen.
Mindestens genauso interessant bleibt aber die Sprache rund um das Thema. Von Steuermindereinnahmen zu sprechen, wenn die Einnahmen in dieser Form womöglich nie entstanden wären, ist zumindest diskussionswürdig.
Oder anders gesagt: Viel Rauch um etwas, das in der Praxis erst einmal gar nicht existent war.
FAQ zur Entlastungsprämie, Krisenbonus
Was war die geplante Entlastungsprämie, Krisenbonus?
Geplant war, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu 1.000 Euro zusätzlich zum normalen Arbeitslohn zahlen können, steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Hätte man dafür bestehendes Gehalt umwandeln dürfen?
Nein. Die geplante Regelung sollte gerade nur für zusätzliche Zahlungen gelten. Eine Umwandlung von bereits geschuldetem Arbeitslohn in einen steuerfreien Bonus war nicht vorgesehen.
Warum ist die Entlastungsprämie, Krisenbonus gescheitert?
Weil es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelte und die Länder im Bundesrat nicht zugestimmt haben. Ein wesentlicher Kritikpunkt war offenbar die fehlende oder unzureichende vorherige Abstimmung.
Warum mussten die Länder überhaupt mitentscheiden?
Weil die Lohnsteuer nicht allein dem Bund zufließt. Auch Länder und Gemeinden erhalten Anteile daran. Wenn ein Gesetz dieses Steueraufkommen betrifft, sind ihre Interessen unmittelbar berührt.
Waren die oft genannten 2,8 Milliarden Euro echte Steuerausfälle?
Das ist zumindest nicht so eindeutig, wie es klingt. Da die Zahlung freiwillig gewesen wäre und zusätzlich hätte erfolgen müssen, ist nicht sicher, ob diese Einnahmen überhaupt in der behaupteten Höhe entstanden wären. Genau deshalb ist der Begriff „Steuermindereinnahmen“ hier kritisch zu betrachten.
Wer hätte von der Entlastungsprämie, Krisenbonus nicht profitiert?
Menschen ohne Arbeitgeber hätten nichts davon gehabt. Außerdem wären auch Beschäftigte leer ausgegangen, deren Arbeitgeber sich die Zahlung wirtschaftlich nicht leisten können.
Kann ein Arbeitgeber jetzt trotzdem 1.000 Euro extra zahlen?
Ja, aber dann in der Regel nicht auf der ursprünglich geplanten steuer- und sozialversicherungsfreien Basis. Die konkrete Behandlung hängt von der Ausgestaltung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Warum ist das Thema auch wirtschaftlich interessant?
Weil zusätzlich ausgezahltes Geld häufig wieder ausgegeben wird. Dadurch kann Konsum entstehen, Umsatzsteuer ausgelöst und die Wirtschaft belebt werden. Der Staat würde also nicht zwingend nur auf Einnahmen verzichten, sondern könnte über andere Steuerarten auch wieder profitieren.
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