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Jahresendspurt 2025: Wichtige steuerliche Entscheidungen vor dem 31.12.
Der Jahreswechsel ist nicht nur Sekt und Vorsätze. Für Steuerpflichtige, Vermieter, Unternehmer und Arbeitgeber ist der 31. Dezember der wichtigste Stichtag des Steuerjahres. Ein paar kluge Handgriffe jetzt entscheiden darüber, ob Ausgaben steuerlich im alten Jahr landen, Einnahmen noch verschoben werden können oder teure Fehlentscheidungen drohen.
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Inhaltsverzeichnis
- Kurz und knapp: Die wichtigsten Grundregeln
- Privatpersonen: Sonderausgaben, Handwerker, außergewöhnliche Belastungen
- Freiberufler und Gewerbetreibende: EÜR, 10-Tage-Regel und Einnahmen steuern
- Vermieter: Reparaturen, Aufteilungen und verbilligte Vermietung
- Kapitalanleger: Freistellungsaufträge prüfen
- Unternehmer: Abschreibungen, Elektrofahrzeuge und Investitionsabzugsbetrag
- Geschenke an Geschäftspartner
- Inventur: Muss am 31.12. gezählt werden?
- Künstlersozialkasse
- Kleinunternehmerregelung: Grenzen täglich überwachen
- GmbH-Geschäftsführer: Offenlegungspflichten und Verträge
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Neuer Datenaustausch mit privaten Krankenversicherungen
- Weihnachtsfeier: Freibetrag und Pauschalversteuerung
- Praktische Jahresend-Checkliste
- FAQ
- Abschließende Worte
Kurz und knapp: Die wichtigsten Grundregeln
Bezahlungszeitpunkt zählt. Wenn Sie etwas steuerlich in diesem Jahr geltend machen wollen, muss die Zahlung bis zum 31.12. geleistet sein. Eine Rechnung aus 2025, die Sie erst 2026 bezahlen, gehört steuerlich in 2026.
Wenn steuerlich geltend machen, dann bitte bis 31.12. auch bezahlen.
Privatpersonen: Sonderausgaben, Handwerker, außergewöhnliche Belastungen
Bei Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder freiwilligen Einmalzahlungen in Altersvorsorgeverträge (zum Beispiel Rürup) gilt: zahlen, wenn Sie den steuerlichen Effekt noch in dieses Jahr bekommen wollen. Vor dem Ausgeben kurz prüfen, ob Sie bereits Höchstbeträge ausgeschöpft haben oder ob Ausgaben unter der zumutbaren Eigenbelastung liegen und daher steuerlich wirkungslos sind.
- Prüfen, ob Sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Falls ja, lohnt sich eine Zahlung noch in diesem Jahr.
- Höchstbeträge bei Vorsorge berücksichtigen.
- Bei Unsicherheit kurz mit dem Steuerberater sprechen.
Freiberufler und Gewerbetreibende: EÜR, 10-Tage-Regel und Einnahmen steuern
Bei Einnahmenüberschussrechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Wichtig ist die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Posten: Liegen wiederkehrende Zahlungen innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 31.12., können sie dem jeweiligen Jahr zugeordnet werden.
Praxis-Tipp: Wenn es passt, kann man im Zweifel Rechnungen bewusst erst im Januar schreiben, um Einnahmen ins nächste Jahr zu schieben. Umgekehrt sind Ausgaben durch Vorziehen oder Anzahlungen steuerlich nutzbar.
Vermieter: Reparaturen, Aufteilungen und verbilligte Vermietung
Auch hier gilt: Ausgaben vorziehen lohnt sich oft. Bei größeren Aufwendungen prüfen, ob eine Verteilung auf mehrere Jahre (zwei bis fünf Jahre möglich) steuerlich sinnvoller ist. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen: Wenn die Aufteilung im ersten Jahr das Einkommen bereits auf Null bringt, dann lohnt sich die Streckung.
Bei Vermietung an Angehörige gilt: Für den vollen Werbungskostenabzug sollten Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete verlangen. Als Puffer empfiehlt sich 70 Prozent. Wichtig: „Ortsüblich“ kann sich auch auf das Mehrfamilienhaus in der Straße beziehen, nicht zwangsläufig die gesamte Stadt.
Kapitalanleger: Freistellungsaufträge prüfen
Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro (Einzelveranlagung), 2.000 Euro (Zusammenveranlagung). Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge bei Banken rechtzeitig, damit keine unnötige Kapitalertragsteuer anfällt.
Unternehmer: Abschreibungen, Elektrofahrzeuge und Investitionsabzugsbetrag
Prüfen Sie erhöhte Abschreibungsoptionen und Sonderabschreibungen mit Ihrem Steuerberater. Wichtig bei Investitionsabzugsbetrag (§7g): Ihr Gewinn muss im Vorjahr unter 200.000 Euro gelegen haben und das Wirtschaftsgut muss zu mehr als 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Noch ein praktischer Hinweis: Elektrofahrzeuge gelten, wenn sie nach dem 1.7.2025 angeschafft wurden – auch gebrauchte Fahrzeuge sind förderfähig, sofern Kaufdatum danach liegt.
Geschenke an Geschäftspartner
Bei Weihnachtspräsenten gilt die bekannte Grenze: 50 Euro pro Jahr und pro Geschäftspartner. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Ausgabe nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Auch der Vorsteuerabzug entfällt dann komplett. Achtung bei Kleinunternehmern: Dort gilt die Grenze von 50 Euro brutto.
Inventur: Muss am 31.12. gezählt werden?
Entwarnung: Niemand muss am 31.12. in der Betriebshalle stehen und zählen. Es gibt die Möglichkeit, Inventuren innerhalb eines Zeitfensters zu machen, rollierende Inventur oder permanente Inventur zu nutzen. Kurz: es gibt praktische Alternativen zur klassischen Zählorgie am Stichtag.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialabgabe sinkt für 2026 leicht auf 4,9 Prozent (2025: 5 Prozent). Für Unternehmer, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen: Melden Sie diese Leistungen fristgerecht, sonst droht eine Schätzung durch die Künstlersozialkasse.
Kleinunternehmerregelung: Grenzen täglich überwachen
Die Umsatzgrenzen bleiben 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr). Neu ist: Die Überschreitung der 100.000 Euro führt sofort zur Umsatzsteuerpflicht ab dem Tag der Überschreitung. Bei wachsender Einnahmesituation bitte unterjährig prüfen und gegebenenfalls frühzeitig reagieren.
GmbH-Geschäftsführer: Offenlegungspflichten und Verträge
Geschäftsführer sind für die Offenlegung der Jahresabschlüsse verantwortlich. Die Frist zur Offenlegung ist grundsätzlich der 31.12. des Folgejahres. In der Vergangenheit gab es kurzfristige Fristverlängerungen, darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Außerdem: Überprüfen Sie alle Verträge auf Fremdvergleich und Angemessenheit, insbesondere bei Gesellschafterdarlehen oder Geschäftsführerverträgen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Neuer Datenaustausch mit privaten Krankenversicherungen
Ab 2026 werden private Krankenversicherer Daten zum Arbeitgeber übermitteln. Arbeitgeber müssen künftig die gemeldeten Beträge verwenden und nicht mehr blind auf die Angaben des Arbeitnehmers am Zettel vertrauen. Arbeitnehmer sollten die Bescheinigungen dennoch einreichen, um Abweichungen zu überprüfen.
Weihnachtsfeier: Freibetrag und Pauschalversteuerung
Für Betriebsveranstaltungen gibt es nun einen Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer und maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Werden Angehörige mitgebracht, zählt das für den Arbeitnehmer (Lebenspartner zählt voll, Kinder ggf. anteilig). Liegt der Wert darüber, kann der Arbeitgeber alternativ eine Pauschalversteuerung mit 25 Prozent wählen.
Praktische Jahresend-Checkliste
- Privat: Prüfen Sie Sonderausgaben, Krankheitskosten und Rürup-Zahlungen.
- Unternehmer: 10-Tage-Regel beachten, Rechnungen ggf. verschieben oder Anzahlungen nutzen.
- Vermieter: Reparaturen und Instandhaltungen planen; Mietverhältnisse mit Angehörigen prüfen.
- Kapitalanleger: Freistellungsaufträge kontrollieren.
- GmbH: Offenlegungstermin prüfen und Verträge auf Fremdvergleich überarbeiten.
- Arbeitgeber: Bescheinigungen der PKV erwarten und Lohnabrechnung anpassen.
- Alle: Bei Unsicherheit kurz mit dem Steuerberater reden.
FAQ
Wann zählt eine Ausgabe steuerlich für das Jahr?
Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt. Wenn Sie eine Ausgabe steuerlich noch im laufenden Jahr berücksichtigen wollen, muss die Zahlung bis zum 31.12. geleistet sein.
Was besagt die 10-Tage-Regel bei der Einnahmenüberschussrechnung?
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 31.12. liegen, können dem jeweiligen Jahr zugeordnet werden. Dies gilt nur für wiederkehrende Posten, nicht für einmalige Geschäftsvorfälle.
Wie viel Miete muss ich bei Vermietung an Angehörige verlangen?
Für den vollen Werbungskostenabzug sollten Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete verlangen. Einen Sicherheitspuffer von 70 Prozent einzubauen ist empfehlenswert.
Welche Grenze gilt für Geschenke an Geschäftspartner?
Pro Geschäftspartner sind Geschenke bis 50 Euro pro Jahr steuerlich abzugsfähig. Übersteigt das Geschenk diesen Betrag, ist die gesamte Ausgabe nicht abzugsfähig und die Vorsteuer entfällt.
Wann werde ich als Kleinunternehmer sofort umsatzsteuerpflichtig?
Wenn der Jahresumsatz die Grenze von 100.000 Euro überschreitet, erfolgt die Umsatzsteuerpflicht sofort ab dem Tag der Überschreitung. Deshalb ist eine regelmäßige unterjährige Kontrolle wichtig.
Abschließende Worte
Der Jahreswechsel bietet viele Chancen, aber auch Stolperfallen. Ein paar einfache Prüfungen und die richtige zeitliche Steuerung von Zahlungen können spürbar Steuern sparen. Wenn Unklarheit besteht, kurz Rücksprache mit dem Steuerberater halten. So starten Sie steuerlich optimal ins neue Jahr.
Frohe Feiertage und gutes Gelingen beim Jahresendspurt.
Fragen oder Unterstützung? Wir schauen uns eure Fälle an – von Anmeldung über Buchführung/Erklärungen bis zur Aufarbeitung vergangener Jahre. Mehr Infos & Kontakt: www.axelbahr.de
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