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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Steuerinformationen 01/2024

Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 zugestimmt. Somit müssen diese neuen Werte ab 2024 im Lohnbüro beachtet werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Erklären Erben für den Betrieb des Erblassers rückwirkend die Betriebsaufgabe, müssen sie hinsichtlich der daraus resultierenden Steuern bedenken, dass diese bei der Erbschaftsteuer keine steuermindernden Nachlassverbindlichkeiten darstellen. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Mit einem befristeten Nießbrauch können Eltern ihren (minderjährigen) Kindern an einem Vermietungsobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschaffen. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah der Bundesfinanzhof im entschiedenen Fall keinen Gestaltungsmissbrauch.
  • Die Bundesregierung hat die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % nicht verlängert. Ab 2024 müssen also wieder 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

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