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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Steuerinformationen 06/2023

Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein GbR-Gesellschafter hatte viele private Aufwendungen ohne Zustimmung des Mitgesellschafters aus Gesellschaftsmitteln beglichen. Der Bundesfinanzhof musste nun entscheiden, wie der hieraus resultierende Mehrgewinn zu verteilen ist: Nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel oder allein auf den „untreuen Gesellschafter“.
  • Der Bundesfinanzhof hat 2021 seine Rechtsprechung zur personellen Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung geändert. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die neue Sichtweise aus Vertrauensschutzgründen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen ist.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab Juli 2023 angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2023. Viel Spaß beim Lesen!

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