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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

BÄÄM! Corona-Soforthilfen dürfen NICHT vom Land NRW zurückgefordert werden!

Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat gesessen! Die Rückforderung der ersten Corona-Soforthilfen durch das Land NRW ist RECHTSWIDRIG! Das sind ziemlich klare Worte im Urteilsspruch! In dem Beitrag erfahrt ihr, was das genau für Euch bedeutet, wenn ihr Coronahilfen erhalten habt und was Ihr jetzt tun solltet, wenn Ihr noch keine Rückzahlung geleistet habt, bzw. was Ihr tun könnt, um Eure Zahlung zurückzuerhalten!

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