Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Im Jahressteuergesetz 2019 wurde die Abschaffung des Solidaritätszuschlag für 2021 geplant, jedoch gilt dies nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und nicht für Kapitalgesellschaften. Außerdem: wieso bei allen Steuerbescheiden, die 2020 ergehen und den Solidaritätszuschlag enthalten, Einspruch eingelegt werden sollte.

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