Axel Bahr – Ihre Steuerberatung
Unsere Steuerberatung in Gevelsberg und Sprockhövel / Hasslinghausen macht Ihnen das Thema Steuern so klar, einfach und verständlich wie möglich. Lesen Sie mehr über uns und unsere Leistungen
Steuerinfos 12/2020
Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Bei einer disquotalen Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG ist Vorsicht geboten: Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann eine Schenkung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.
- Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Nach der Sichtweise des Finanzgerichts Münster handelt es sich bei dem veräußerten Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die außen vor bleiben.
- Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören jedoch nicht zu diesen Unterkunftskosten. Nun hat das Finanzgericht Saarland für Aufwendungen für einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt.
Der anschließende Link gibt einen Einblick in die Themen.
https://axelbahr.de/steuerinfos-12-2020
Download:
E-BOOK des Monatsrundschreibens hier …
VIDEO:
hier …
USt-Erhöhung zum 1.1.2021 – unsere konkreten Handlungsempfehlungen!
Die von der Regierungskoalition beschlossene Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % läuft nun wieder aus.
Also raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln? Im Prinzip schon.
Einen Unterschied zum Juli gibt es aber schon: Da die Senkung der Umsatzsteuer sehr schnell und überraschend kam, gab es erleichternde Übergangsregeln. Dies hat der Fiskus bei der aktuellen Umstellung nicht für notwendig erachtet.
Um Sie bei der Umstellung so aktuell und praxisnah wie möglich unterstützen zu können, finden Sie hier folgende
Informationen:
- Die wichtigsten Grundsätze kurz erklärt (siehe E-PAPER)
- Eine FAQ – Liste: hier können Sie von A – Z weiterführende Informationen abrufen
- Unsere 5 x 5 Checkliste mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen
Damit sich jeder von Ihnen schnell einen Überblick verschaffen kann, halten wir die Texte hier möglichst kurz. Auch konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Grundsätze – die Einzelfälle werden / haben wir mit Ihnen persönlich geklärt.
Steurausblick 2021
Liebe Mandantin, lieber Mandant, Sie halten den Steuerausblick 2021 in der Hand. In dieser Broschüre haben wir alle aktuellen steuerlichen Informationen für Sie zusammen gestellt. Außerdem finden Sie auf der Rückseite einen Kalender mit allen wichtigen Steuerterminen.
Download:
Hier herunterladen (pdf)
Lotse 1/2021
- Jahressteuergesetz 2021 – Die Highlights
- Der neue Mindestlohn 2021/2022
- Macht Bargeldlos wirklich glücklich?
- Steuerpflichtiger Grundstückshandel
- Drei Irrtümer zum Thema „New Work“
- Lehren aus der Corona-Krise
Download:
Hier herunterladen (pdf)