- Telefon: +49 2332 66 60 20
- E-Mail: info@axelbahr.de
In welche Steuererklärung fällt die Zahlung der Instandshaltungsrücklagen?
Wann kann die Instandhaltungsrücklage, die ihr an die Hausverwaltung zahlt, eigentlich geltend gemacht werden? Das sage ich euch in diesem Beitrag!