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BÄÄM! Corona-Soforthilfen dürfen NICHT vom Land NRW zurückgefordert werden!
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat gesessen! Die Rückforderung der ersten Corona-Soforthilfen durch das Land NRW ist RECHTSWIDRIG! Das sind ziemlich klare Worte im Urteilsspruch! In dem Beitrag erfahrt ihr, was das genau für Euch bedeutet, wenn ihr Coronahilfen erhalten…