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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Ab wann ist meine Immobilie Luxus und was ist steuerlich zu beachten?

Die Quadratmeterzahl, von der der BFH annimmt, dass eine Immobilie „Luxus“ ist, ist gar nicht so hoch, wie man meint. Das hat Folgen für den Fall der Vermietung. Hier gilt es, genau hinzuschauen, damit ich nicht unnötig Steuern zahle.