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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Im Jahressteuergesetz 2019 wurde die Abschaffung des Solidaritätszuschlag für 2021 geplant, jedoch gilt dies nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und nicht für Kapitalgesellschaften. Außerdem: wieso bei allen Steuerbescheiden, die 2020 ergehen und den Solidaritätszuschlag enthalten, Einspruch eingelegt werden sollte.

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