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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Änderung der Pauschbeträge für behinderte Menschen

Wie erhält man überhaupt einen Pauschbetrag in der Steuererklärung? Eine Übersicht der Änderungen ab 2021:

  • Geltendmachung bereits bei Behinderungen ab 20% (vorher 50%)
  • Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge
  • Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags
  • Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen
  • Pflege-Pauschbetrag unabhängig vom ehemaligen Kriterium „hilflos“
  • Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags
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