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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Corona-Mund-Nase-Schutz in der Steuererklärung

Die gute Idee aus dem Bundesrat, die Aufwendungen für Mund-Nase-Schutzmasken als Sonderausgaben, pauschal abzugfähig zu machen, wurde von der Regierung nicht übernommen. Für mich aber die Gelegenheit über die übrigen Möglichkeiten zu berichten, die Schutzmasken in der Steuererklärung zu berücksichtigen.