Link: Datenschutzerklärung von YouTube

Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Corona Soforthilfe zurückzahlen NRW

Infos zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen. ACHTUNG: „Aufgrund der aktuellen Situation wird sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 noch etwas verzögern. Dies wird ganz überwiegend im Interesse der Empfänger liegen. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.“

Kanzlei Gevelsberg

Mittelstraße 5
58285 Gevelsberg
Tel.: +49 2332 66 60 20
Fax: +49 2332 66 60 21 0
E-Mail: info@axelbahr.de

Kanzlei Sprockhövel

Mittelstraße 5
45549 Sprockhövel
Tel.: +49 2339 90 84 32 0
Fax: +49 2339 90 84 32 1
E-Mail: info@axelbahr.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag:
08:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr

Außerhalb unserer Bürozeiten stehen wir Ihnen gerne auch nach Terminabsprache zur Verfügung.

Digitale Steuerexperten