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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Geld von der Knappschaft zurückholen, wenn der Mini-Jobbler erkrankt (für alle Unternehmer)

Ihr beschäftigt Mini-Jobber? Im Krankheitsfall und bei Mutterschutz erhaltet Ihr weiter gezahlte Löhne und Gehälter von der Knappschaft zurück. Im Video erkläre ich Euch, wie es geht und was Ihr dafür machen müsst.