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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Halbe oder volle Steuerentlastung beim gemeinsam genutzten Arbeitszimmer in der Mietwohnung/-haus?

Ihr seid ein nicht verheiratetes Paar und lebt zur Miete? Dann wisst Ihr nach dem Anschauen des Beitrags, wie Ihr Euer Arbeitszimmer voll geltend machen könnt – und nicht nur zur Hälfte, wie es die bisherige Überzeugung der Finanzverwaltung war!