Link: Datenschutzerklärung von YouTube

Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Investitionsabzugsbetrag

Ein paar Ausführungen und die wichtigsten Punkte zur Neuformulierung im Jahressteuergesetz 2020, z.B. die Erhöhung der Ansparabschreibung auf 50% und die Voraussetzungen um den Abzugsbetrag geltend zu machen.