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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Neues Urteil für geringfügig Beschäftigte mit betrieblichem PKW

Der BFH hatte in einem komplizierten Fall zu urteilen. Es ging im Kern um eine geringfügige Beschäftigung, einen betrieblichen PKW und die Frage, ob ein eigener Kostenzuschuss des Beschäftigten dafür sorgen kann, dass er (unter Anwendung der 1%-Regel) weiterhin unter 450 € Verdienst bleibt. Klingt kompliziert? Ich erkläre es Euch gewohnt klar, einfach und verständlich.