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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022

Jede*r, der*die Produkte aus seinem*ihren Unternehmen entnimmt – Backwaren, Fleisch, Getränke und so weiter – muss das natürlich auch gegenüber dem Finanzamt angeben. Ich erläutere die verschiedenen Wege und warum die Nutzung der Pauschbeträge in vielen Fällen NICHT sinnvoll ist und wie die Alternative aussieht.