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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

So vermeidest du hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherung (abhängig/selbstständig beschäftigt?)

Du bist selbstständig, nutzt aber die Räumlichkeiten und Einrichtung eines Unternehmens, das dich auch beauftragt? Das kann richtig teuer werden! Dann nämlich, wenn die Finanzbehörde entscheidet, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Hier sollten alle Selbstständigen einmal reinschauen, bei denen diese Gefahr besteht (zum Beispiel Fahrer:innen bei einer Spedition, aber auch der Chefarzt oder die Chefärztin stehen hier unter Umständen unter Beobachtung).

Es gab hierzu ein Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das ich erläutere. Dazu lege ich euch natürlich – wie ihr es gewohnt seid – auch dar, worauf ihr zu achten habt, damit ihr nicht in diese Situation kommt.

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