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Steuerfreier Immobilienverkauf – Fallen bei einer teilweisen Vermietung (z.B. AirBNB, Messebesucher)
Der steuerfreie Immobilienverkauf klappt nur, wenn man einige Regeln beachtet. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs im letzten Jahr ist hierzu jetzt noch eine weitere ziemlich fiese Steuerfalle gekommen. Es geht um die teilweise Vermietung der eigenen Immobilie – bspw. das ehemalige Kinderzimmer an Messebesucher:innen. Denn genau diese Vermietung kann zu ärgerlichen Steuerzahlungen führen. Was Ihr hierzu wissen müsst und wie Ihr das Ganze geschickt handhabt, erkläre ich in diesem Beitrag.