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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Steuerfreier Immobilienverkauf – Fallen bei einer teilweisen Vermietung (z.B. AirBNB, Messebesucher)

Der steuerfreie Immobilienverkauf klappt nur, wenn man einige Regeln beachtet. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs im letzten Jahr ist hierzu jetzt noch eine weitere ziemlich fiese Steuerfalle gekommen. Es geht um die teilweise Vermietung der eigenen Immobilie – bspw. das ehemalige Kinderzimmer an Messebesucher:innen. Denn genau diese Vermietung kann zu ärgerlichen Steuerzahlungen führen. Was Ihr hierzu wissen müsst und wie Ihr das Ganze geschickt handhabt, erkläre ich in diesem Beitrag.