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Steuerinformationen 03/2020
steuerfreie oder pauschalversteuerte Gehaltsextras müssen in vielen Fällen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das Kriterium „der Zusätzlichkeit“ hatte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert. Doch nun soll dieser unliebsamen Rechtsprechung durch eine gesetzliche Änderung der Boden entzogen werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Erstausbildungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- Prozesskosten beim nachehelichen Unterhalt
- Miete bei Gesellschaftern/Geschäftsführern
- E-Bilanz bei Personengesellschaften
- Vorsteuerabzug bei Photovoltaik-Anlagen
- Gehaltsextras
- Zahlung bei Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Todesfällen von Mitarbeitern
- Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten geltend machen