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Steuerinformationen 03/2021
Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben Stellung bezogen.
Auf folgenden Themen haben wir diesen Monat unser Augenmerk gelegt:
- Steuerinfos
- Auslandspraxissemester
- E-Autos lade
- Abschreibungen Hard- und Software
- Meldungspflicht Forderungsverluste