Link: Datenschutzerklärung von YouTube

Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Steuerinformationen 06/2020

auch in dieser Ausgabe stehen wieder Maßnahmen im Mittelpunkt, mit denen soziale und wirtschaftliche Härten infolge der Corona-Pandemie „abgefedert“ werden sollen. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Erhöhung des Kurzarbeitergelds, Lockerungen beim Elterngeld und die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2019.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  1. Neue Corona-Maßnahmen:
    1. Kurzarbeitergeldgrenzen wurden erhöht
    2. 7 % Umsatzsteuer für die Gastronomie
    3. Vorzeitige Berücksichtigung von steuerlichen Verlusten
    4. Neue Regelungen beim Elterngeld
    5. Lohnsteueranmeldefristen verlängert
    6. Offenlegung des Jahresabschlusses
  2. Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen
  3. Verbilligte Vermietung von Wohnraum
  4. Das Vorsteuervergütungsverfahren
  5. Pauschalversteuerung bei einer Jahresabschlussfeier
  6. Kindergeldanspruch
Kanzlei Gevelsberg

Mittelstraße 5
58285 Gevelsberg
Tel.: +49 2332 66 60 20
Fax: +49 2332 66 60 21 0
E-Mail: info@axelbahr.de

Kanzlei Sprockhövel

Mittelstraße 5
45549 Sprockhövel
Tel.: +49 2339 90 84 32 0
Fax: +49 2339 90 84 32 1
E-Mail: info@axelbahr.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag:
08:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr

Außerhalb unserer Bürozeiten stehen wir Ihnen gerne auch nach Terminabsprache zur Verfügung.

Digitale Steuerexperten