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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Steuerinformationen 09/2021

Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewährt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeiträumen keine Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings sind auch
keine Verluste verrechenbar.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben bundesweit zahlreiche Todesfälle verursacht und extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur und am Hab und Gut der Menschen angerichtet. Die jeweiligen Finanzverwaltungen haben schnell reagiert und Mitte Juli steuerliche Entlastungsmaßnahmen veröffentlicht, die bereits erweitert wurden.
  • Beim Investitionsabzugsbetrag wurde der dreijährige Investitionszeitraum auf fünf Jahre (Bildungsjahr 2017) bzw. auf vier Jahre (Bildungsjahr 2018) verlängert. Diese gesetzliche Verlängerung ist der Coronapandemie geschuldet.
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 geltend gemacht werden können.

Auf folgenden Themen haben wir diesen Monat unser Augenmerk gelegt:

  1. Steuerinfos September 2021
  2.  Warum und wann ein Fahrtenbuch sinnvoll sein kann – ein Rechenbeispiel
  3. Kann ich die E-Bilanz doch in Papierform beim Finanzamt einreichen?
  4. Steuernachzahlung durch Teilnahme an Weihnachtsfeier? Neues Urteil des BFH!
  5. Zwangsversteigerungen von Immobilien – Fristen beachten!
  6. ELTERN aufgepasst! Kinderbetreuungskosten gekonnt ausnutzen!
  7. Flutkatastrophe 2021 – steuerliche Entlastungen (Kurzübersicht)

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2021.

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