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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Steuerinformationen 11/2022

Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen beabsichtigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt. Durch Verschiebung der Tarifeckwerte und Erhöhung des Grundfreibetrags sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen bekämpft werden.
  • Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, dann können sie für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung beantragen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun darauf hingewiesen, wie die Kosten für den Energieberater zu berücksichtigen sind.
  • Die Steuerbefreiung für den „Corona-Pflegebonus“ (bis zu 4.500 EUR) geht der Steuerbefreiung für die „Corona-Prämie“ (bis zu 1.500 EUR) vor. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheidet demzufolge eine Addition der beiden Höchstbeträge aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2022.

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