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BÄÄM! Corona-Soforthilfen dürfen NICHT vom Land NRW zurückgefordert werden!
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat gesessen! Die Rückforderung der ersten Corona-Soforthilfen durch das Land NRW ist RECHTSWIDRIG! Das sind ziemlich klare Worte im Urteilsspruch! In dem Beitrag erfahrt ihr, was das genau für Euch bedeutet, wenn ihr Coronahilfen erhalten habt und was Ihr jetzt tun solltet, wenn Ihr noch keine Rückzahlung geleistet habt, bzw. was Ihr tun könnt, um Eure Zahlung zurückzuerhalten!