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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Gesetzlicher Mindestlohn: Geldwerte Vorteil nicht anrechenbar!

Als Arbeitgeber, der seinen Angestellten Mindestlohn zahlt, muss man unbedingt wissen, was auf den Mindestlohn angerechnet werden darf oder eben nicht. Andernfalls können empfindliche Strafen die Folgen sein! Ich erkläre einen wichtigen Beschluss zur Sache und ordne das ganze einfach ein, damit Ihr nicht in diese Falle tappt!

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