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Steuerinformationen 06/2022
Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Diese und weitere…