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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Corona-Tipp: Steuern 2019 jetzt schon erstatten lassen

Mit einem Pauschalierter Rücktrag in das Jahr 2019 Steuern aus dem letzten Jahr erstatten lassen. Wen betrifft das? Wie sind die Voraussetzungen? Und wie geht es danach weiter? Wie das ganze funktioniert wird an einem Beispiel erklärt.

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