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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Corona-Tipp: Wie der Arbeitgeber Hilfe für den Arbeitnehmer leisten kann

Arbeitgeber können Arbeitnehmern bis Ende 2020 bis zu 1.500 € Beihilfe und Unterstützung zukommen lassen. Was sind die Voraussetzungen? Außerdem: Das Infektionsschutzgesetz wurde erweitert und enthält nun eine Vorschrift zur Erstattung von 67% des Nettogehalts bei Schul- und KITA-Schließung.