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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Ehegatten im eigenen Unternehmen beschäftigen: so funktioniert’s!

Wer seine Ehegattin/seinen Ehegatten im eigenen Unternehmen beschäftigt, sollte einige Voraussetzungen kennen und beachten. Ich erzähle Euch, welche das sind und was das Urteil zur Grenzen der Beweislast damit zu tun hat.