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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Keine Umsatzsteuer auf Textilien für den guten Zweck!

Sie sind Einzelhändler*in und wollen aufgrund des Saisonwechsels unverkaufte Textilien spenden? Normalerweise ist hierfür Umsatzsteuer fällig – dank einer temporären Regelung entfällt diese aber. Was dahinter steckt, erkläre ich in diesem Beitrag.