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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

DSGVO: Darf das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten anfordern?

Wenn Ihr zu einer (Berufs)Gruppe gehört, die mit personenbezogenen Daten arbeitet – Vermieter, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, etc. – kann früher oder später die Frage auftauchen, ob das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten von Euch anfordern darf oder ob ihr diese besser unter Hinweis auf die DSGVO (Datenschutzverordnung) nicht herausgeben solltet. In diesem Beitrag erläutere ich die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Frage.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg darf das Finanzamt einen Steuerpflichtigen auch unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Vorlage der Mietverträge und der Schreiben über Mietänderungen zum Zwecke der Prüfung der in der Steuererklärung gemachten Angaben auffordern.

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