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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Tanken und einkaufen im EU-Ausland – so erhalte ich die Vorsteuer als Unternehmer zurück (FRIST!)

Ihr habt im EU-Ausland getankt oder eingekauft?

Dann erhaltet Ihr die gezahlte Vorsteuer nicht über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück! Sondern über das Verfahren, das ich Euch in diesem Beitrag vorstelle. Aber Vorsicht: Ihr müsst schnell sein, damit Ihr die wichtige Frist bis zum 30.09.2023 noch einhaltet!

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2022 sind bis zum 30.9.2023 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen.

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