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Ich habe eine „alte“ PV-Anlage: Wie profitiere ich von den neuen USt-Vorteilen seit Januar 2023?
Ihr habe eine Photovoltaikanlage, die vor dem 01.01.2023 angeschafft wurde, wollt aber von neuen Umsatzsteuer Vorteilen profitieren? In diesem Beitrag erkläre ich Euch, wie das klappt.
Durch § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde ein Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Diese Regelung ist am 1.1.2023 in Kraft getreten, wobei hier die Leistungserbringung (also regelmäßig die Abnahme der Anlage) entscheidend ist. Das Bundesfinanzministerium hat zu der Neuregelung und der Entnahme von Photovoltaikanlagen, die vor 2023 erworben wurden, bereits Stellung genommen. Aktuell hat das Finanzministerium NRW darauf hingewiesen, dass viele Bürger insbesondere hinsichtlich der Entnahme von Alt-Photovoltaikanlagen verunsichert sind und die Finanzämter in NRW.