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Disclaimer: Der Videoinhalt und der mögliche Broschüreninhalt in der Anlage zum Video sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen wird von Axel Bahr sowie der Kanzlei jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Haupt- und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – tickende Zeitbombe!

Darf ich als Arbeitgeber einen Menschen, der im Hauptjob bei mir beschäftigt ist, auch noch als Minijobber einstellen?

Das Kuriose an dieser Frage: Gleich zwei Gerichte (FG Münster und FG Berlin-Brandenburg) haben ein Urteil dazu gesprochen. Ich erläutere Euch die aktuelle Rechtslage und zeige auf, worauf Ihr achten müsst, damit diese tickende Zeitbombe nicht unkontrolliert explodiert – bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung.

Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Es muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich ausgestaltet sind. Mit dieser Entscheidung hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg von der anderslautenden Ansicht des Finanzgerichts Münster aus 2003 distanziert.

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